Wohnungslüftung

 

Durch die aus Energiespargründen geforderte Luftdichtheit ist der unkontrollierte und ungeregelte Luftaustausch über die Fensterfugen nicht mehr gewährleistet. Frühere Kastenfenster hatten einen Luftaustausch durch die Undichtigkeiten von 7-10 mal pro Stunde. Es wurde zum Fenster rausgeheizt, die trockene Luft musste künstlich befeuchtet werden.
Jetzige Fenster verhindern diese Energieverluste, verhindern aber auch den notwendigen Luftaustausch. Der notwendigen Luftaustausch und Feuchteabtransport  wird über das Fensterlüften versucht. Versucht deshalb, weil berufstätige eigentlich nur 2-3 mal täglich Lüften können und dies eigentlich nicht ausreicht. Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung ist dem Nutzer aber nur 2-3 maliges Lüften zumutbar.
Die logische und mittlerweile auch geschuldete Konsequenz ist eine mechanische Lüftungsanlage.
 
Seit Mai 2009 ist die DIN 1946 Teil 6 Raumlufttechnik gültig.
"Lüftung von Wohnungen- Allgemeine Anforderungen, Anforderung zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung"
 
Die Norm gilt für neu zu errichtende oder modernisierende Gebäude und fordert das Erstellen eines Lüftungskonzeptes. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische Maßnahmen zu beachten.
Im Bestand gilt dies auch für bestehende EFH (Ein Familien Häuser) und MFH (Mehr Familien Häuser) bei denen mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden! Bei EFH gilt dies zusätzlich wenn mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird!
Das Lüftungskonzept muss nicht zwangsläufig zu einer kontrollierten Wohnungslüftung führen, der Feuchtemindestschutz muss aber immer gewährleistet sein.
Die Norm ist nach unserer Meinung nachwenig praxisrelevant, es gibt eine Vielzahl von Berechnungsformeln bei denen der Feuchteschutz auch "schöngerechnet" werden kann. Trotzdem ist es ein Instrument das Architekten und Fachplaner aus haftungstechnischen Gründen ernst nehmen müssen.
Eine Wohnungslüftung ist die logische und konsequente Fortsetzung eines energetischen Gebäudekonzeptes das den heutigen Komfortansprüchen Rechnung trägt. Wer einmal in einer belüfteten Wohnung gelebt hat, wird nur ungern in eine "normal" gelüftete Wohnung umziehen.
Auch wenn verschiedene Hersteller eine G4 Filterung als ausreichend ansehen, gilt für diese Anlagen auch die VDI 6022 mit ihren Hygieneanforderungen. Um Schimmel- und Bakterienwachstum in solchen Anlagen zu verhindern, ist eine F7 oder höherwertige Filterung zwingend gegeben. Dadurch kann auch eine „Pollenfreie“ Lüftung gewährleistet werden.
Weitere Informationen über Wohnungslüftungen erhalten Sie unter http://www.wohnung-lüften.de
 

Zusätzliche Informationen erhalten Sie be´m Fachverband Gebäude Klima e.V. mit dem FGK Statusreport 9, der unter http://www.downloads.fgk.de/129_SR9_Hygiene_KWL_.pdf kostenlos bezogen werden kann.

Eine Übersicht über die Technik und die verschiedenen Anbieter vom TZWL (Europäischen Testzentrum für Wohnungslüftungsgeräte) steht unter www.tzwl.de/downloadbereich/tzwl-ebulletin zum download bereit.



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