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Schimmel durch zu geringen Luftwechsel
In einem 3-4 Personen Haushalt werden am Tag ca. 10-15 Liter Feuchte durch Duschen, Kochen, Putzen usw. an die Raumluft abgegeben. Sogar im Schlafzimmer produziert jeder Mensch pro Nacht zwischen 0,5-1,0 Liter Feuchte. Aquarien und eine große Anzahl an Pflanzen sind zusätzliche Feuchtequellen.
Die Feuchte wird von der Raumluft aufgenommen und bis zum Taupunkt (100% rel. Feuchte) als „Feuchte“ in der Luft gehalten. Da die relative Feuchte temperaturabhängig ist, kann bei niedrigen Oberflächentemperaturen die Feuchte an der Fläche auskondensieren (sogenannte Taupunktunterschreitung). Dieser Umstand kann an kühlen Getränkeflaschen, die im Sommer aus dem Kühlschrank genommen werden und an denen sich die Luftfeuchte niederschlägt, beobachtet werden. Zum Vermeiden einer Kondensation an den Bauteiloberflächen und zum sicherstellen eines hygienischen Raumklimas, muss die überschüssige Feuchte aus den Räumen abgeführt werden.
Die effizienteste Lüftungsart ist das Querlüften (gegenüberliegende Fenster ganz öffnen), was aber nicht bei jeder Wohnung möglich ist. Je nach der Gebäudeart, der Gebäudegeometrie, der örtliche Lage, den Windverhältnissen, den Staudrücken auf der Fassade usw., dem Nutzungsverhalten und den Innenquellen muss unterschiedlich oft und lang gelüftet werden um ein hygienisch einwandfreies Raumklima sicherzustellen. Aufgrund mehrerer Urteile von OLG und des BGH ist einem Mieter aber nur zwei bis dreimaliges tägliches Lüften zumutbar. Dies reicht in den meisten Fällen nicht aus um die Feuchten im Raum ausreichend abzuführen. „Ungünstige“ Wohnung müsste unter Umständen alle 3-5h gelüftet werden. Gerade bei neuen Fenstern (nicht nur bei Kunststofffenstern) ist durch die erwünschte Dichtheit ein „natürliches“ Lüftungsverhalten (=Wärmeverlust!) durch Leckagen an den Fenstern nicht mehr gegeben. Deshalb kann bei neueren Fenstern der notwendige Luftaustausch in den meisten Fällen nur mit einer mechanischen Lüftungsanlage gewährleistet werden.
Bei zu niedrigen Wandoberflächentemperaturen an Gebäudeecken und Wärmebrücken kann ein Schimmelbefall durch Lüften alleine nicht vermieden werden!
Leider wird diese Behauptung fast immer aufgestellt, ohne die Ursachen ausreichend zu ergründen. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten sollte dieses Argument erst bei einem messtechnischen Nachweis des Lüftungsverhaltens erfolgen. Dieser Nachweis kann z.B. mit dem Aufstellen eines Datenloggers in der Wohnung geführt werden. (Aufstellzeit mindestens drei Monate in der kalten Jahreszeit)
Der Mensch benötig pro Stunde ca. 30m³ Frischluft um sich wohlzufühlen. Auch deshalb sollte der Mindestluftwechsel weitestgehend eingehalten werden.
Wussten Sie schon, das die Schadstoffkonzentration in einem Schlafzimmer am Morgen so hoch ist, das nach der Arbeitsstättenverordnung das Arbeiten in einem solchen Raum verboten währe?
Eine weitestgehend unabhängige Broschüre über dieses Thema (Gesund Wohnen durch richtiges Heizen und lüften) der dena (deutsche energie argentur) kann bei der dena www.dena.de oder beim Bundesbauministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung www.bmvbs.de gegen eine geringe Schutzgebür bestellt werden.
Weitere Informationen über Wohnungslüftung erhalten Sie unter www.wohnung-lüften.de
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