Sanierung mit Stahlblechen

  
Bei dieser Methode wird ein Edelstahl- oder Chromstahlblech durch die Mörtelfuge gerammt und soll so eine horizontale Sperre erzielen. Teilweise werden die Wände vorher aufgesägt. Dies kann mit runden Sägeblättern, Kettensägen oder Seilsägen erfolgen. Abgesehen vom baulichen Aufwand und der Verminderung der Statik, kann sich mit dieser Methode nicht immer an allen Stellen eine durchgängige Sperre erzielen lassen.
Leider sind mögliche Folgeschäden bei einer unvollständigen Sperrung oft erst nach langen Jahren ersichtlich. Gerade deshalb werden in der heutigen Zeit vermehrt Schäden an anderen Stellen von so sanierten Gebäuden vorgefunden.
 
 
Mögliche Folgeschäden bei Stahlblechsanierungen sind:
 
  • mögliche statische Probleme
  • ggf. Bauschäden (Rissbildung) durch die Erschütterung des Einbringens
  • Belästigung durch Lärm und Staub
  • in den Ecken und Wandanschlüssen ist oft kein vollständiges (durchgehendes) Einbringen möglich
  • Einsperren der Feuchte ab einer gewissen Höhe
  • drückende Feuchte kann das Mauerwerk oberhalb der Sperre weiter durchfeuchten und ungehindert nach oben steigen
  • mögliche Zersetzung der Bleche durch die im Mauerwerk natürlich vorhandenen Säuren und Laugen (pH-Wert). >> Kontaktkorrosion durch die elektrochemische Spannungsreihe (chlorid z.B. zerstört Chromstahl)
  • Das überputzen der Bleche führt ggf. zur Überbrückung der Sperre >> unverputzte Wände sind aber nicht als Wohnraum nutzbar
 
Da ein Einrammen im unteren Bereich der Kellerwand meist nicht möglich ist, wird diese Maßnahme entgegen der gültigen DIN Norm, bei der das Einbringen einer Horizontalsperre über dem Fundament gefordert wird, oft im Sockelbereich der Kellerwand von außen durchgeführt. Bei älteren Gebäuden mit Gewölbekeller ist dies nicht vollständig möglich, da ein „Durchrammen“ die Statik des Gewölbes zerstören würde.
Die „Stahlblechsperre“ wird meist aus optischen Gründen überputzt. Dabei wird übersehen, dass verschiedene Putze auch kappilar sind und dadurch die Sperre überbrückt werden kann. Auch über die Hohlräume bei unsachgemäßer Überlappung der Bleche kann die Feuchte durch Wechsel zwischen Verdunstung und Kondensation weiter nach oben steigen. Da diese Prozesse verlangsamt ablaufen, wird der Folgeschaden meist erst nach vielen Jahren sichtbar, aber fast immer nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach VOB oder BGB.

Trotzdem gibt es viele Sanierungsbeispiele, wo die Durchführung schadensfrei geblieben ist. Kleinere undichte Stellen müssen nicht unbedingt später zu größeren punktuellen Schäden führen, sollten aber nicht außer Acht gelassen werden. Jede Verringerung der Feuchte im Mauerwerk wirkt sich positiv auf die Bausubstanz aus, ein Altbaukeller wird, egal mit welcher Sanierungsmethode, nie zum Neubaukeller mit dessen Nutzungsmöglichkeiten werden.

 
Beispiele von Sanierungen mittels Stahlblech:
 
Sanierung mit Stahlblechen
Durch das Einrammen von Außen haben sich die Steine auf der Innenseite gelöst. Die aufsteigende Feuchte konnte über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren über die untere Wandfläche verdunsten. Die mit der Feuchte mitgeführten Mineralien, Salze, Nitrate u.s.w. lösten die Bindemittel des Mörtels auf, die „Mauerfuge“ besteht nur noch aus losen Sand. Die innere Ziegelreihe ist aufgrund der Zerstörung des Mörtels nicht mehr statisch belastbar. Da das Gebäude einen Gewölbekeller besitzt, müssen jetzt umgehend statische Maßnahmen ergriffen werden. Auch hier wurde das Stahlblech im Sockelbereich EG von außen nach innen in eine 90cm starke Kellerwand eingeschlagen. Da die Steinreihen bei solch starken Wänden nicht „plan“ liegen, wird das Blech „abgeleitet“ und kann keine durchgehende Sperre mehr darstellen.
 


 



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