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Rechtsgefahren aus dem Wohnungseigentumsgesetz

Jeder Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner.

Bei Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kann ein Geschädigter einen einzelnen Wohnungseigentümer auf Erfüllung der gesamten Schuld in Anspruch nehmen.
 
Hinweis: In Wohnanlagen steigt oftmals durch längere Abwesenheit einzelner (z.B. Überwintern auf Mallorca) das Risiko für eine Verkeimung der gesamten Anlage aufgrund von Stagnation.*
 
Bei einem Schaden kann jeder Eigentümer, unabhängig ob Verursacher, zur Haftung herangezogen werden!
 
*Letzte Änderung März 2007


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