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Rechtsgefahren aus dem Wohnungseigentumsgesetz
Jeder Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner.
Bei Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kann ein Geschädigter einen einzelnen Wohnungseigentümer auf Erfüllung der gesamten Schuld in Anspruch nehmen.
Hinweis: In Wohnanlagen steigt oftmals durch längere Abwesenheit einzelner (z.B. Überwintern auf Mallorca) das Risiko für eine Verkeimung der gesamten Anlage aufgrund von Stagnation.*
Bei einem Schaden kann jeder Eigentümer, unabhängig ob Verursacher, zur Haftung herangezogen werden!
*Letzte Änderung März 2007
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