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Leitungsisolierung / Wärmedämmung

Die Wassertemperaturen sollten:
- bei Kaltwasser >25°C (hygienisch 20°C)
- bei Warmwasser < 55°C
nicht über- bzw. unterschreiten.
 
Obwohl in der Energieeinsparverordnung (EnEV) gefordert, wir das Dämmen von Rohrleitungen immer noch unzureichend durchgeführt.
Bei älteren Gebäuden wurden die Kaltwasserleitungen oft nicht isoliert, die KW und WW-Leitungen in den Wänden wurden meist nur mit einem dünnen Filz oder Pappe umwickelt.
Aus hygienischen Gründen sollte der Dämmung mehr Bedeutung zugemessen werden, bei Altbauten ist eine nachträgliche Dämmung (Verbesserung der vorhandenen) immer anzustreben.
 
Mindestdämmschichten der Trinkwasserleitung kalt
nach DIN 1988-2 Tabelle 9:
 
Einbausituation
Dämmschichtdicke bei
λ = 0,040 W/(mK)*) mm
Rohrleitung frei verlegt, in nicht beheiztem  Raum
(z. B. Keller)
   4
 
Rohrleitung frei verlegt, in beheiztem Raum
   9
 
Rohrleitung im Kanal, ohne warmgehende Rohrleitungen
   4
 
Rohrleitung im Kanal, neben warmgehenden Rohrleitungen
 13
Rohrleitung im Mauerschlitz, Steigleitung
   4
Rohrleitung in Wandaussparung, neben warmgehenden Rohrleitungen
 13
Rohrleitung auf Betondecken
   4
*Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken, bezogen auf einen Durchmesser von d = 20 mm, entsprechend umzurechnen.
 
Mindestdämmschichten der Trinkwasserleitung warm (auch Zirkulation)
nach EnEV 2009:
 
Zeile
Art der Leitungen/Armaturen
Mindestdicke der Dämmschicht,
bezogen auf eine Wärme-lleitfähigkeit von 0,035 W(mK)
1
Innendurchmesser bis 22 mm
20 mm
2
Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm
30 mm
3
Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm
gleich Innendurchmesser
4
Innendurchmesser über 100 mm
100 mm
5
Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungs-bereich von Leitungen, an Leitungsverbindungs-stellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern
½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
6
Leitungen von Zentralheizungen nachden Zeilen 1 bis 4, die nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden.
½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
7
Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau
6 mm
 
Es herrscht Nachrüstpflicht!


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