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Fazit / Zusammenfassung

Nach Aussage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gehen in 45-55% die Schimmelprobleme auf Baumängel und gleichzeitig auf falsches Lüftungs- und Nutzerverhalten zurück. Eine pauschal getroffene Aussage wie z.B. „falsches Lüftungsverhalten“ ohne einen verwertbaren Nachweis kann vor Gericht zum Verlust des Rechtsstreites führen. In der Regel kann bei Schimmelbefall in einer Mietwohnung der Mieter je nach Schadensbild die Miete um 10-25% kürzen. Ein Nachweis über einen reinen nutzerbedingten Schimmelbefall oder Bauwerksmängel ist meist nur sehr schwer zu führen.
Deshalb sollte die Ursachenermittlung und die Auswahl der Sanierungsmethode mit größtmöglichen Sachverstand und Erfahrung geführt werden. Jede Sanierungsmethode hat seine Vor- und Nachteile. Aufgrund der langen Betrachtungszeit eines Gebäudes von mehreren Jahrzehnten muss die geeignete Methode langfristigen und dauerhaften Schutz bieten. Ausschlaggebend darf bei einer Sanierung deshalb auch niemals der Preisvergleich zwischen den Systemen sein.
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