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Erkrankungen durch Schimmel
Aufgrund der vielen Schimmelarten und der unterschiedlichen Sensibilität des Menschen kann jedes einzelne beim Menschen die verschiedensten Symptome und Krankheitsbilder verursachen. Auch kann das Zusammenwirken verschiedener Pilze und sonstige Luftgifte wie z.B. VOC´s (Formaldehyd usw.) eine Krankheit auslösen. Deshalb können auch nur sehr schwer Grenzwerte für Schimmel in der Wohnung festgelegt werden. Als Orientierung wird der „Leitfaden des Landesgesundheitsamtes Baden Württemberg“ (Richtungsweisende Institution) herangezogen. Schimmel in der Wohnung muss nicht zwangsläufig zu einer Erkrankung führen. In den Kuhställen ist an der Wand oft jahrzehntelang Schimmel ohne das die Bauern davon krank werden. Im Alter kann sich aber dennoch, durch die permanente Sporenbelastung, eine chronische Erkrankung einstellen, die nicht unbedingt als Schimmeltypisch erkannt wird. Einige Pilze können Infektionen, so genannte Mykosen, beim Menschen verursachen. Die Erkrankung erfolgt nicht zwangsläufig da diese Pilze nicht fakulativ-pathogen sind. Immungeschwächte Personen wie z.B. Transplatantions- oder Krebspatienten, AIDS-Kranke, Diabetiker, Alkoholiker oder auch Schwangere, Patienten mit Chemoterapie usw. gelten als gefährdete Personen. Besonders Kleinkinder sind wegen ihren noch nicht voll ausgeprägten Immunsystems gefährdet.
Die häufigste Art der Erkrankung ist eine allergische Reaktion auf Schimmelpilze. Der Pilz muss dazu nicht unbedingt lebensfähig sein, auch abgestorbene Fragmente (z.B. nach einer Schimmelpilzbehandlung) können noch allergen sein.
Einige Pilze produzieren Mykotoxine (Pilzgifte) die bei hohen Konzentrationen auch bei inhalativer Aufnahme zu Erkrankungen führen können.
Die durch den Schimmel gebildeten MVOCs (microbial volatilr organic compound) sind hauptsächlich für den muffigen Geruch verantwortlich, die Auswirkung auf die Gesundheit des Menschen wird in der Fachwelt noch sehr kontrovers diskutiert.
Die allergische Reaktion einer Person auf Schimmel ist sehr schwierig kann aber z.B. mit einem Lymphozytentransformationstest nachgewiesen werden. Dazu werden die Sporen einer Luftkeimmessung und eine Blutprobe im Labor gemeinsam ausgewertet. Mit dem ermittelten SI-Wert kann dann eine „Antigen – Stimulierbarkeit“ beim Menschen nachweisen werden.
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